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Zollabwicklung Kanaren

Von A wie Ausfuhr bis Z wie Zollbestimmungen

Die Kanarischen Inseln, Lanzarote, Fuerteventura, Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, El Hierro und La Palma, sind zwar Zollgebiet der EU, aber kein Steuergebiet. Dadurch ergeben sich einige Besonderheiten. Als Zollexperte unterstützen wir Privat- und Geschäftskunden gerne bei jeglichen Zollabwicklungen für den Import und Export von Umzugsgut oder Warensendungen zwischen Deutschland und den Kanaren.


Unsere Leistungen im Überblick – Import und Export

Beratung für Unternehmen:

Ausfuhrbegleitdokument (ABD) Erstellung

Ware muss für die Ausfuhr korrekt bei der zuständigen Zollstelle angemeldet werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

T2LF Erstellung

T2LF dient als Nachweis, dass es sich bei der zu importierenden Ware um Gemeinschaftsware aus der EU handelt. Dieses Versanddokument ist daher zwingend notwendig für alle Sendungen auf die Kanarischen Inseln.

Carnet ATA Verfahren für die Kanaren

Sie Planen ein Event oder eine Messe auf den Kanaren? Wir kümmern uns für Sie um den Ablauf Ihrer Carnet ATA Sendung. Bei Fragen zu dem Carnet ATA Verfahren wenden Sie sich gerne an unser kompetentes Team.

Beratung für Privatpersonen:

Steuerfreie Einfuhr von Umzugsgut

Umzugsgut ist nur von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn der Hauptwohnsitz verlegt wird. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Steuerfreier Einkauf in Deutschland

Sie können in Deutschland steuerfrei einkaufen und daraufhin die erworbenen Waren auf die Kanaren verschicken. Wir übernehmen für Sie die Zollabwicklung und den Transport. Kontaktieren Sie uns gerne vor Ihrem geplanten Einkauf, damit wir Sie hierzu ausführlich beraten und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten können.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen zu jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.