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Häufige Fragen – Warentransport

Warum wird eine Zollabfertigung benötigt, wenn die Kanaren doch in der EU liegen?

Die Kanaren gehören territorial zwar zum Europäischen Gemeinschaftsgebiet, aber zollrechtlich werden sie als Drittland behandelt (wie z. B. auch die Schweiz, die USA, Kanada, Australien …).

Kann man als Privatperson auf dem EU-Festland mehrwertsteuerfrei einkaufen?

Ja, wenn die Warenrechnung auf die kanarische Adresse ausgestellt wird und Sie eine NIE Nummer besitzen. Dabei ist zu beachten, dass nach Kauf der Ware, aber noch vor Versand der Ware, die Rechnung beim Zoll zum Export angemeldet werden muss. Diesen Vorgang übernehmen wir gerne für Sie. Nach Abschluss des Exportverfahrens bekommt der Verkäufer eine definitive Ausfuhrbescheinigung des deutschen Zolls. Diese ist der einzig anerkannte Nachweis für den Verkäufer und das Finanzamt, dass er die Ware mehrwertsteuerfrei in das 3. Gebiet verkauft hat.

Wie bekomme ich die deutsche Mehrwertsteuer rückerstattet?

Im Regelfall bezahlen Sie als Kunde bei Rechnungslegung die deutsche Mehrwertsteuer an den Verkäufer. Nach Vorlage der Ausfuhrbescheinigung erhalten Sie die Mehrwertsteuer vom Verkäufer zurück.

Welche Papiere werden für die Ausfuhr aus Deutschland benötigt?
  • Elektronische Ausfuhrerklärung (ABD)
  • T2LF
  • Betreiben Sie ein Gewerbe, wird die EORI-Nummer, Warenrechnung, Packstückanzahl und das Gewicht benötigt. In der Regel wird die Ware mit 7 % versteuert. Für detaillierte Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Tel. 040 819734850 oder auf Teneriffa: Tel. 922 300098 oder per Mail.
    Wer erstellt diese Ausfuhrpapiere?

    Die Papiere können entweder durch den Verkäufer oder durch uns erstellt werden.

    Welche Angaben werden für die Erstellung der Ausfuhrpapiere benötigt?
    • EORI-Nummer vom Verkäufer
    • Warentarifnummer / Zolltarifnummer der einzelnen Rechnungspositionen mit Einzelgewichten
    • Packstückanzahl und Gesamtgewicht
    • Warenrechnung auf kanarische Adresse
    • Bitte beachten Sie: Die ABD muss vor Versand an unser Lager in Hamburg oder vor Abholung durch unsere Spedition erstellt werden.
    Was ist eine EORI-Nummer?

    Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) dient der Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten in der gesamten Europäischen Union. Sofern Ihr Unternehmen noch über keine EORI-Nummer verfügt, sollten Sie diese rechtzeitig vor der ersten Abgabe einer Zollanmeldung oder einer summarischen Ein- oder Ausgangsanmeldung beantragen.

    Quelle: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Verwendung-der-EORI-Nummer/verwendung-der-eori-nummer_node.html

    Antrag zu einer EORI-NUMMER + Formular: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html

    Unternehmen mit Sitz auf den Kanaren und Privatpersonen, welche auf den Kanarischen Inseln leben, können innerhalb der EU mehrwertsteuerfrei einkaufen. Kontaktieren Sie uns gerne vor Ihrem geplanten Einkauf, damit wir Sie zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer ausführlich beraten und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten können. 

    Welche Papiere benötige ich für die Zollabfertigung auf den Kanaren bei Handelsware?
    • Zollvollmacht
    • Kopie Reisepass oder Personalausweis
    • Kopie NIE-Nummer
    • oder bei Gewerbetreibenden Kopie der EORI-Nummer Empfänger
    Ist die Einfuhrsteuer aller Waren gleich?

    Nein. Eine Auflistung wäre zu umfangreich. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Büro wenden.

    Tel. +49 (0)40 819 734 850 oder auf Teneriffa: Tel. +34 922 300 098 oder per Kontaktanfrage.

    Welche Papiere werden bei der Einfuhr nach Deutschland benötigt?

    Sind Sie Gewerbetreibender wird die EORI-Nummer, Warenrechnung, Packstückanzahl und das Gewicht benötigt. In der Regel wird die Ware mit 19 % versteuert. Das ist aber auch von der jeweiligen Warengruppe abhängig. Für detaillierte Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.